NIS2 · BSI-Gesetz · Risikomanagement

NIS2 umsetzen: strukturiert statt unter Zeitdruck

Mit NIS2 gelten für deutlich mehr Unternehmen Pflichten zum Risikomanagement, zur Meldung von Sicherheitsvorfällen und zur Verantwortung der Geschäftsleitung. Ich helfe Ihnen, die Anforderungen zu verstehen und Schritt für Schritt umzusetzen.

Auf einen Blick

  • Risikomanagement-Maßnahmen nach Art. 21 NIS2
  • Meldefristen: 24 Stunden, 72 Stunden, ein Monat
  • Geschäftsleitung verantwortlich und schulungspflichtig
  • Anforderungen auch an die Lieferkette

Ausgangslage

Typische Anlässe

Betroffen oder nicht?

Sie sind unsicher, ob und wie Ihr Unternehmen unter die neuen Regeln fällt und was daraus folgt.

Druck aus der Lieferkette

Kunden, die selbst betroffen sind, verlangen Nachweise zu Ihrer Informationssicherheit.

Verantwortung der Leitung

Die Geschäftsleitung muss Maßnahmen billigen, überwachen und sich regelmäßig schulen lassen.

Leistungsumfang

Was Sie bekommen

Der genaue Umfang richtet sich nach Ihrer Ausgangslage. Typische Bausteine sind:

  • Orientierung zur Betroffenheit anhand von Sektor und Unternehmensgröße als Entscheidungsgrundlage
  • Gap-Analyse gegenüber den Risikomanagement-Maßnahmen
  • Priorisierter Maßnahmenplan mit Verantwortlichen und Terminen
  • Prozess für die Meldung erheblicher Sicherheitsvorfälle mit Fristen und Zuständigkeiten
  • Richtlinien, u. a. zu Zugriffen, Datensicherung, Notfällen, Kryptografie und Lieferkette
  • Organisatorische Unterstützung bei der Registrierung beim BSI
  • Schulung der Geschäftsleitung
  • Anforderungen an Dienstleister und Lieferanten

Vorgehen

So gehen wir vor

01

Einordnung

Wir sammeln die Merkmale Ihres Unternehmens und klären die Ausgangslage.

02

Gap-Analyse

Ich vergleiche Ihren Stand mit den Anforderungen und zeige, wo Handlungsbedarf besteht.

03

Maßnahmenplan

Sie erhalten einen priorisierten Plan: was zuerst, was später, wer verantwortlich ist.

04

Umsetzung

Ich begleite die Umsetzung, erstelle Richtlinien und Prozesse und schule die Beteiligten.

Klare Abgrenzung

Was Sie von mir erwarten können und was nicht

Transparenz gehört zur Informationssicherheit. Deshalb sage ich Ihnen von Anfang an, wo meine Rolle endet.

Vorbereitung statt Zertifikat

Ich baue Ihr Managementsystem auf, führe interne Audits durch und begleite Sie im Audit. Zertifikate stellen nur akkreditierte Zertifizierungsstellen aus.

Umsetzung statt Rechtsberatung

Ich setze Anforderungen technisch und organisatorisch um und ordne fachlich ein. Rechtliche Fragen im Einzelfall klären Sie mit Ihrer Rechtsberatung.

Aufbau statt Beauftragtenrolle

Ich baue Ihre Systeme auf und betreue sie. Die Rolle als Datenschutz- oder Informationssicherheitsbeauftragter übernehme ich nicht.

FAQ

Häufige Fragen

Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie mich an unter +49 157 77727746 oder schreiben Sie mir.

Maßgeblich sind vor allem Sektor und Unternehmensgröße. Das BSI bietet dazu online eine Betroffenheitsprüfung an. Ich helfe Ihnen, die nötigen Angaben zusammenzutragen und die Kriterien nachzuvollziehen. Eine verbindliche rechtliche Bewertung übernimmt Ihre Rechtsberatung.

Betroffene Unternehmen müssen auch die Sicherheit ihrer Lieferkette berücksichtigen. Sie geben deshalb oft Anforderungen an Zulieferer und Dienstleister weiter. Mit einem dokumentierten Sicherheitsniveau können Sie solche Anfragen sicher beantworten.

NIS2 schreibt keine Zertifizierung vor; Betreiber kritischer Anlagen müssen dem BSI allerdings regelmäßig Nachweise erbringen. Ein Informationssicherheits-Managementsystem ist aber der übliche Weg, die geforderten Maßnahmen geordnet umzusetzen und nachzuweisen.

Für erhebliche Sicherheitsvorfälle sieht NIS2 eine Frühwarnung innerhalb von 24 Stunden, eine Meldung innerhalb von 72 Stunden und einen Abschlussbericht spätestens einen Monat nach der Meldung vor. In Deutschland ist das im BSI-Gesetz umgesetzt. Damit das im Ernstfall klappt, braucht es einen vorbereiteten Prozess.

Weitere Leistungen

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