Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Unique-Webdesign – Max David Bandow
Bgm.-Geier-Straße 50
86668 Karlshuld
Stand: 26.10.2026
§1 Geltungsbereich
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Beratungs-, Aufbau-, Audit-, Betreuungs- und Schulungsleistungen, die Unique-Webdesign, Max David Bandow (nachfolgend „Dienstleister“), unter der Bezeichnung „KI Security Audit“ erbringt.
2. Die Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen (nachfolgend „Kunde“). Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.
3. Leistungen von Unique-Webdesign in den Bereichen Webdesign, Hosting und Wartung sind nicht Gegenstand dieser AGB; für sie gelten gesonderte Bedingungen, die dem jeweiligen Angebot beigefügt werden.
4. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich in Textform zugestimmt. Individuelle Vereinbarungen, insbesondere Angebot und Leistungsbeschreibung, haben Vorrang vor diesen AGB.
§2 Leistungen
1. Der Dienstleister unterstützt beim Aufbau, bei der Einführung und bei der Betreuung von Managementsystemen und Compliance-Strukturen, insbesondere in den Bereichen Informationssicherheit (z. B. ISO/IEC 27001, BSI IT-Grundschutz), NIS2, KI-Governance (z. B. EU AI Act, ISO/IEC 42001) und Datenschutz. Dazu gehören insbesondere Gap-Analysen, interne Audits, die Erstellung von Dokumenten und Vorlagen, Beratung und Schulungen sowie die Beratung, Einrichtung und Betreuung von IT-Sicherheitslösungen (z. B. Endpoint- und Mobile-Device-Management, Schwachstellen- und Patch-Management, Angriffserkennung, Datensicherung).
2. Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.
3. Der Dienstleister erbringt seine Leistungen als Dienstleistung. Ein bestimmter Erfolg ist nicht geschuldet, sofern er nicht ausdrücklich als Werkleistung vereinbart ist.
§3 Abgrenzung der Leistungen
1. Der Dienstleister ist keine akkreditierte Zertifizierungsstelle. Er stellt keine Zertifikate aus. Interne Audits und Gap-Analysen ersetzen kein Zertifizierungsaudit durch eine akkreditierte Stelle.
2. Der Dienstleister erbringt keine Rechtsdienstleistungen im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes. Fachliche Einordnungen, etwa zur Betroffenheit von NIS2 oder zur Risikokategorie eines KI-Systems, sind Entscheidungsgrundlagen und keine rechtliche Bewertung. Rechtliche Fragen im Einzelfall klärt der Kunde mit seiner Rechtsberatung.
3. Der Dienstleister übernimmt keine gesetzlich vorgesehenen Beauftragtenrollen, insbesondere nicht die des Datenschutzbeauftragten oder des Informationssicherheitsbeauftragten.
4. Der Dienstleister schuldet nicht das Bestehen eines Zertifizierungsaudits, die Erteilung eines Zertifikats, die Vermeidung von Bußgeldern oder die vollständige Erfüllung gesetzlicher Anforderungen. Die Verantwortung für die Einhaltung gesetzlicher Pflichten und für die Umsetzung von Maßnahmen bleibt beim Kunden.
5. Betreuungsleistungen erfolgen zu den vereinbarten Servicezeiten. Eine Überwachung rund um die Uhr, ein Security Operations Center sowie garantierte Reaktions- oder Wiederherstellungszeiten sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart sind. Eine vollständige Verhinderung von Sicherheitsvorfällen ist nicht geschuldet.
6. Erfordert das Risiko des Kunden Leistungen, die der Dienstleister nicht selbst erbringt, etwa eine Überwachung rund um die Uhr, empfiehlt er geeignete spezialisierte Anbieter. Diese beauftragt der Kunde direkt, sofern nicht ausdrücklich vereinbart ist, dass der Dienstleister sie als Unterauftragnehmer einbindet.
§4 Vertragsschluss
1. Angebote sind freibleibend, sofern keine Gültigkeitsdauer genannt ist. Ein Vertrag kommt durch Annahme des Angebots in Textform, durch Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Leistungserbringung mit Zustimmung des Kunden zustande.
2. Änderungen und Ergänzungen bedürfen mindestens der Textform.
§5 Mitwirkungspflichten des Kunden
1. Der Kunde benennt einen fachlich und organisatorisch zuständigen Ansprechpartner und stellt die erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugänge und Gesprächspartner rechtzeitig zur Verfügung.
2. Der Kunde ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Angaben verantwortlich. Ergebnisse von Analysen und Audits beruhen auf diesen Angaben sowie auf Stichproben und stellen eine Momentaufnahme dar.
3. Entscheidungen, insbesondere über Risiken, Maßnahmen und deren Umsetzung, trifft der Kunde. Die Freigabe von Richtlinien und Dokumenten obliegt der Leitung des Kunden.
4. Verzögerungen aufgrund fehlender oder verspäteter Mitwirkung verlängern vereinbarte Termine entsprechend. Dadurch entstehender Mehraufwand kann nach Aufwand berechnet werden.
§6 Vergütung und Zahlung
1. Es gilt die im Angebot vereinbarte Vergütung, als Festpreis, monatliche Pauschale oder nach Aufwand.
2. Nach § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet (Kleinunternehmerregelung).
3. Reisekosten für Termine vor Ort werden gesondert berechnet, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist.
4. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei umfangreicheren Projekten kann der Dienstleister Abschlagszahlungen nach Projektfortschritt verlangen. Laufende Betreuungsleistungen werden monatlich im Voraus berechnet.
§7 Laufzeit und Kündigung
1. Projektverträge enden mit Erbringung der vereinbarten Leistungen.
2. Für laufende Betreuungsleistungen gelten Laufzeit und Kündigungsfrist aus dem Angebot. Fehlt eine Regelung, kann der Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.
3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§8 Schulungen
1. Termine, Ort, Dauer und Teilnehmerzahl ergeben sich aus dem Angebot. Online-Schulungen finden über ein vom Dienstleister oder Kunden bereitgestelltes Konferenzsystem statt.
2. Der Kunde kann einen vereinbarten Schulungstermin bis 14 Tage vorher kostenfrei absagen oder verschieben. Bei einer späteren Absage werden 50 % der vereinbarten Vergütung fällig, ab 3 Werktagen vor dem Termin 100 %, jeweils abzüglich ersparter Aufwendungen, insbesondere Reisekosten. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein geringerer Schaden entstanden ist. Die Teilnahme einer Ersatzperson ist jederzeit möglich.
3. Muss der Dienstleister einen Termin aus wichtigem Grund, etwa wegen Krankheit, absagen, wird ein Ersatztermin vereinbart. Bereits gezahlte Vergütung für nicht nachgeholte Termine wird erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht, soweit der Dienstleister die Absage nicht zu vertreten hat.
4. Teilnehmende erhalten auf Wunsch eine Teilnahmebestätigung mit Inhalten und Dauer. Sie ist kein Zertifikat einer Prüf- oder Zertifizierungsstelle.
§9 Einrichtung und laufende Betreuung
1. Bei der Einrichtung und Betreuung von IT-Sicherheitslösungen arbeitet der Dienstleister nur in dem vereinbarten Umfang und zu den vereinbarten Servicezeiten. Reaktionszeiten sind Zielwerte, sofern keine verbindliche Service-Level-Vereinbarung getroffen wurde.
2. Der Kunde stellt die erforderlichen administrativen Zugänge bereit, hält die benötigten Lizenzen gültig und informiert den Dienstleister unverzüglich über neue oder ausscheidende Benutzer, Geräte und Standorte. Lizenzen für Software und Cloud-Dienste Dritter bezieht der Kunde, sofern nichts anderes vereinbart ist, direkt beim jeweiligen Anbieter.
3. Zugriffe auf Systeme des Kunden erfolgen nur zur Erbringung der vereinbarten Leistungen, über gesicherte Verbindungen und nachvollziehbar.
4. Der Dienstleister kann für seine Leistungen etablierte Plattformen Dritter einsetzen. Für Ausfälle oder Änderungen dieser Plattformen haftet er nicht, soweit er sie nicht zu vertreten hat.
5. Datensicherungen schuldet der Dienstleister nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart sind. Im Übrigen bleibt der Kunde für die Sicherung seiner Daten verantwortlich.
§10 Vertraulichkeit
1. Der Dienstleister behandelt alle Informationen, die er im Rahmen des Auftrags über den Kunden erhält, insbesondere Sicherheitskonzepte, Schwachstellen, Risiken und interne Unterlagen, zeitlich unbegrenzt vertraulich. Dies gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind oder deren Offenlegung gesetzlich oder behördlich verlangt wird.
2. Unterlagen des Kunden werden nur für den Auftrag verwendet, geschützt aufbewahrt und nach Abschluss des Auftrags auf Verlangen zurückgegeben oder gelöscht, soweit keine Aufbewahrungspflichten bestehen.
3. Weitergehende Vertraulichkeitsvereinbarungen des Kunden werden auf Wunsch abgeschlossen.
§11 Datenschutz
Verarbeitet der Dienstleister im Auftrag personenbezogene Daten des Kunden, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Der Kunde bleibt Verantwortlicher im Sinne der DSGVO.
§12 Nutzungsrechte
1. Bis zur vollständigen Zahlung ist dem Kunden die Nutzung der Arbeitsergebnisse widerruflich gestattet. Nach vollständiger Zahlung erhält der Kunde an den für ihn erstellten Dokumenten, Richtlinien und Vorlagen ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Recht, sie für eigene Zwecke zu nutzen, anzupassen und weiterzuentwickeln.
2. Die Weitergabe an Dritte, insbesondere der Verkauf oder die Veröffentlichung von Vorlagen und Schulungsunterlagen, bedarf der Zustimmung des Dienstleisters. Die Weitergabe an Prüfer, Auditoren und Berater des Kunden im Rahmen ihrer Tätigkeit ist zulässig.
3. Allgemeines Wissen, Methoden und nicht kundenspezifische Vorlagen des Dienstleisters bleiben bei ihm und dürfen von ihm weiter verwendet werden.
§13 Referenzen
Der Dienstleister nennt Kunden nur mit deren ausdrücklicher Zustimmung als Referenz. Anonymisierte Beschreibungen von Projekten, die keinen Rückschluss auf den Kunden zulassen, bleiben zulässig.
§14 Haftung
1. Der Dienstleister haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in allen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
3. Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
4. Eine vollständige Sicherheit von IT-Systemen kann auch bei sorgfältiger Beratung nicht erreicht werden. Der Dienstleister haftet nicht für Sicherheitsvorfälle, Bußgelder oder sonstige Folgen, die auf Entscheidungen des Kunden, auf nicht umgesetzten Maßnahmen oder auf unzutreffenden Angaben des Kunden beruhen, soweit diese nicht ihrerseits auf einer Pflichtverletzung des Dienstleisters beruhen. Nr. 1 und 2 bleiben unberührt.
§15 Schlussbestimmungen
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Gerichtsstand ist der Sitz des Dienstleisters, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
3. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
